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Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten Forderungsmanagement Verjährungsfristen 2010

Verjährungsfristen 2010

Was Sie beachten sollten.

Neuss, 04.10.2010


Ende des Jahres herrscht bei deutschen Gerichten Hochbetrieb.

Der Grund: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen.

Doch mit der rechtzeitigen Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids innerhalb der Verjährungsfrist geht der Zahlungsanspruch nicht verloren.

Und rechtzeitiges Handeln lohnt sich: Jährlich gehen Millionenbeträge durch nicht eingehaltene Verjährungsfristen verloren.
 

Sind auch Ihre Forderungen betroffen?



Bitte beachten Sie, dass außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, die laufende Verjährung Ihrer Ansprüche nicht hemmen, selbst wenn sie schriftlich oder in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.



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Verjährungsfristen: Merkblatt
(PDF, 546 KB)


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