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Erfüllung der MaRisk-Anforderungen bei Leasing- und Factoring-Gesellschaften
Erfüllung der MaRisk-Anforderungen bei Leasing- und Factoring-Gesellschaften
Die Umsetzung der MaRisk-Anforderungen stellt insbesondere kleinere und mittlere Leasing- und Factoring-Gesellschaften vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen der MaRisk für die Einrichtung eines Risikomanagementsystems bei Leasing- und Factoring-Gesellschaften gibt dieser Artikel.
Leasing- und auch Factoring-Gesellschaften gelten im Zuge der Änderungen des Jahressteuergesetzes 2009 seit dem 1. Januar 2009 als Finanzdienstleistungsinstitute. In der Folge unterliegen sie damit nun der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Wesentliche aufsichtsrechtliche Anforderungen aus dem Bankenumfeld wurden auf Leasing- und Factoring-Gesellschaften übertragen.
Neben der Zulassung nach § 32 KWG sind Leasing- und Factoring-Gesellschaften damit unter anderem verpflichtet, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in der Folge des § 25a KWG, Anzeigenpflichten nach § 24 KWG und weitere Complianceanforderungen – insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (zum Beispiel geldwäscherechtliche Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten) – zu erfüllen.
Mit dieser Gesetzesänderung sind nun auch Leasing- und Factoring-Gesellschaften über die bereits bestehenden Anforderungen des Gesetzes für Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hinaus verstärkt gefordert, ein angemessenes Risikomanagementsystem zu etablieren.
Das gemäß MaRisk einzurichtende Risikomanagementsystem muss der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens Rechnung tragen. Dabei gewähren die MaRisk Ermessens- und Gestaltungsspielräume, die insbesondere kleineren Leasing-Gesellschaften eine vereinfachte und damit organisationsgerechte Umsetzung der Anforderungen ermöglicht.
- Formulierung einer zur Geschäftsstrategie konsistenten Risikostrategie, das heißt, Folgerichtigkeit und Angemessenheit in Bezug auf die Geschäftsstrategie sind zu beachten
- Erstellung eines Risikoprofils und Benennung der wesentlichen Risiken
- Entwicklung eines Risikotragfähigkeitskonzepts (Gegenüberstellung von Risikodeckungsmassen und Risiken)
- Aufbau eines Risikomanagementsystems mit den Komponenten Identifizierung, Messung, Steuerung, Limitierung, Reporting für die identifizierten Risiken (in erster Linie für Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken). Herzstück ist eine regelmäßig durchgeführte Risiko-Inventur. Hier werden organisationsweit die Risiken der Gesellschaft erfasst, quantifiziert, mit Gegensteuerungsmaßnahmen und Früherkennungsindikatoren versehen und im Anschluss
an die Geschäftsleitung berichtet. Bestandteil des Reportings sind auch Aussagen zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit.

Risikomanagement für Leasing-Gesellschaften:
(Klicken Sie das Schaubild an, um es zu vergrößern.).
- Vorhandene Instrumente zur Steuerung und Überwachung von Risiken müssen transparent dargestellt und sachgerecht dokumentiert werden
- Umsetzung einer MaRisk-konformen Aufbau- und Ablauforganisation
- Dokumentation der Leitlinien und des Vorgehens beim Umgang mit Risiken (Risikohandbuch) sowie laufende Aktualisierung und Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten
- Beachtung der Anforderungen an die interne Revision
In der Regel verfügen Leasing- und Factoring-Gesellschaften bereits über ein Instrumentarium zur Risikosteuerung. Durch die MaRisk werden aber die systematischen und prozessualen Aspekte des Risikomanagements in den Vordergrund gestellt. Es gilt, die schon vorhandenen Instrumente zu verknüpfen, zu dokumentieren und gezielt zu ergänzen.
Das Risikohandbuch stellt dabei ein zentrales Element des Risikomanagements dar, da es neben Angaben zu Zielsetzungen, Risikostrategie und -tragfähigkeit insbesondere die wesentlichen Definitionen, Vorgehensweisen und Instrumente nachvollziehbar beschreibt. Es bildet somit die Grundlage für ein "gelebtes" Risikomanagement.
In Zusammenarbeit zwischen dem Verband der Vereine Creditreform e. V. und der Beratungsgesellschaft cp consultingpartner AG ist ein Vorgehensmodell zur Umsetzung der neuen aufsichtlichen Anforderungen entstanden, das sich speziell für kleine und mittlere Leasing- und Factoring-Gesellschaften eignet.
Silvia Rohe
Risikomanagement - Senior Consultant Compliance & Fraud Management
Verband der Vereine Creditreform e. V.
Telefon: 0 21 31 / 109-38 62 E-Mail:
s.rohe@verband.creditreform.de
und
Manuela Nuhn
Partner
cp consultingpartner AG, Venloer Straße 47 - 53 · D-50672 Köln
Telefon: 0 22 1 / 17 07 35-39 E-Mail:
manuela.nuhn@consultingpartner.de
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