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Höhere Hürden


Creditreform Magazin, 04.10.2010


Mehr Eigenkapital der Banken soll zukünftig dafür sorgen, dass sich die Finanzkrise möglichst nicht wiederholt. Doch was bedeutet Basel III für die Kunden?

Geht es nach EZB-Chef Jean-Claude Trichet, dann die die neuen Finanzregeln, der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht kürzlich beschlossen wurden, „der langfristigen finanziellen Stabilität“. Es ging vor allem darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diverse Banken zukünftig auch größere Verluste selbst abdecken – und nicht vom Steuerzahler über Wasser gehalten werden müssen.

Bleibt es bei den nun festgelegten Größenordnungen und dem Zeitplan, müssen Finanzinstitute von 2013 an ihre Geschäfte mit einem „Kernkapital“ aus Aktien und einbehaltenen Gewinnen in Höhe von 4,5 Prozent absichern. Hinzu kommt eine Art Puffer für besondere Krisensituationen von 2,5 Prozent, womit sich die Kapitalquote auf 7 Prozent erhöht. Das neue Abkommen wird dann als „Basel III“ an die Stelle der bisherigen Regeln („Basel II“) treten. Derzeit liegt die Eigenkapitalhinterlegung bei insgesamt 8 Prozent, während das Kernkapital 2 Prozent beträgt.

Folgen für Kreditvergabe

Diese Anforderungen an ein erhöhtes Eigenkapital, so folgerichtig sie vom Ansatz der Finanzstabilisierung auch sein mögen, können für Mittelbetriebe aber auch weitere Risiken bei der Kreditvergabe mit sich bringen: Es besteht die Gefahr, dass die nach wie vor nicht überwundene Kreditverknappung, die sich im Wesentlichen durch verschärfte Vertragsbedingungen zu Lasten des Mittelstandes zeigt, auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Höheres Eigenkapital, das von den Banken grundsätzlich verzinst werden muss, bedeutet im Umkehrschluss weniger Kreditvergaben mit zu erwartenden geringeren Zinserträgen für die Finanzbranche. Dies lässt befürchten, dass entweder an der sprichwörtlichen „Zinsschraube“ gedreht wird – oder dass bei zukünftigen Kreditvergaben noch mehr als bisher die Kreditvergaberichtlinien verschärft werden, um Ausfallrisiken zu verringern. Einerlei, ob dieses Szenario in der hier beschriebenen Form tatsächlich zutreffen wird: Mittelbetriebe sollten sich bereits jetzt mit „Basel III“ konkret beschäftigen und keinesfalls, wie in der Vergangenheit beim Übergang von „Basel I“ zu „Basel II“ häufig geschehen, die Ereignisse einfach auf sich zukommen lassen.

Detaillierte Planungen

Dazu gilt es zunächst, die zukünftigen Kreditlinien einschließlich der erforderlichen Darlehen schon heute abzusichern. Das ist vor allem mit Forwarddarlehen möglich, die eine Verlängerung bereits laufender Darlehen nicht erst zum Ablauftermin in den kommenden Jahren, sondern schon beim heute nach wie vor niedrigen Zinsniveau erlauben. Um die dabei anfallenden Kosten möglichst gering zu halten, ist ein sorgfältiger Preisvergleich naturgemäß sinnvoll.

Komplizierter ist die Situation allerdings bei den kurzfristigen Liquiditätskrediten wie dem Bar- oder Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto. Hier sind nach wie vor eher variable Vereinbarungen üblich, die beiden Geschäftspartnern die Möglichkeiten kurzfristiger Kündigungen bieten. Unternehmer und Betriebsinhaber, die dagegen auf  Planungssicherheit Wert legen, sollten sich ebenfalls kurzfristig mit ihren Hausbanken in Verbindung setzen und eine gemeinsame Lösung beispielsweise durch die Vereinbarung fester Kreditlaufzeiten anstreben.

Darüber hinaus wird sich die gesamte Kreditvergabe auch in den nächsten Jahren vor allem an der Kreditwürdigkeit oder Bonität des jeweiligen Betriebes orientieren. Diese wird wiederum von der Qualität des Ratings oder Scorings abhängen, mit dem vor allem die betriebswirtschaftliche Situation und die unternehmerischen Qualitäten des potenziellen Kreditnehmers beurteilt werden. Leider bestehen aber genau an dieser Stelle nach wie vor Informationsdefizite seitens der Finanzbranche. Der Weg zur exakten Ermittlung einer Ratingnote oder die genaue Gewichtung einzelner Ratingfaktoren bleiben je nach Bank auch nach Jahren seit Einführung dieser Qualifizierungsmodelle weitgehend im Dunkel. Hier besteht ein entsprechender Nachholbedarf, den Betriebsverantwortliche von ihren Bankpartnern durchaus einfordern sollten.

Autor: Michael Vetter

Basel III: Geplante Vorschriften

  • Bis Januar  2015:
    Anhebung des harten Kernkapitals (Aktionärskapital  und Gewinnrücklagen) auf eine Mindestquote von 4,5 Prozent (bisher: 2 Prozent) der risikogewichteten Aktiva.
     
  • 2016 bis 2019:
    zusätzlicher Aufbau eines Krisenpuffers von 2,5 Prozent.
     
  • Darüber hinaus sollen Bankinstitute, abhängig von der Entwicklung in ihren Heimatländern, einen zusätzlichen Puffer von bis zu 2,5 Prozent des Eigenkapitals zum Ausgleich „zyklischer Schwankungen“ aufbauen



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