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Unternehmensfinanzierung
Erhebliche Verunsicherung
Erhebliche Verunsicherung
Die Aussagen der vergangenen Wochen über zukünftige Kreditvergaben könnten kaum widersprüchlicher sein. Wir zeigen, wie sich der Geldhahn in dieser Situation öffnen lässt.
"Restriktivere Kreditvergaben", "erhöhte Bonitätsanforderungen" sowie "Vorsicht bei zukünftigen Krediten", aber auch Hinweise wie "von einer Kreditklemme kann keine Rede sein": Mit diesem Spektrum von – je nach Standpunkt – sich widersprechenden oder sich ergänzenden Aussagen von Finanzexperten sehen sich Unternehmen nach wie vor konfrontiert.
Eins ist aber offenbar eindeutig: die Immobilien- und Bankenkrise scheint nach wie vor noch längst nicht ausgestanden. Trotz der bereits in erheblichem Umfang erfolgten Abschreibungen muss wohl nach wie vor von einer "Dunkelziffer" an weiterem Verlustpotenzial ausgegangen werden, was naturgemäß nicht gerade zu entsprechender Vertrauensbildung an den Geld- und Kapitalmärkten beiträgt.
Unternehmer sollten sich mit dieser unbefriedigenden Situation nicht abfinden, sondern ihrerseits in die Offensive gehen, um weitere Kredite sicher zu stellen. Dazu gehört zunächst die Absicherung des kurzfristigen Kreditbedarfs mit Hilfe des Überziehungskredits auf dem Geschäftskonto. Dieser Kredit, der grundsätzlich zwar unbefristet zur Verfügung gestellt wird, kann durchaus auch terminiert werden. Ob eine solche Festschreibung mit jeweils möglicher Verlängerung sinnvoll ist, müssen Unternehmer im Einzelfall unter Berücksichtigung vor allem des Kreditzinsvergleiches zwischen variablem Zinssatz und Festzinssatz entscheiden.
Darüber hinaus bieten Banken für kurzfristigen Kreditbedarf Festzinskredite an, deren Zinssätze sich an international üblichen Referenzzinssätzen wie Euribor oder Libor orientieren. Diese Kredite, die in der Regel eine erstklassige Bonität voraussetzen, werden je nach Bankinstitut allerdings erst ab 25.000 bzw. 50.000 Euro angeboten.
Handlungsbedarf besteht darüber hinaus vor allem bei langfristigen Betriebs- oder Immobiliendarlehen und zwar auch dann, wenn der Ablauf der Zinsbindung noch nicht unmittelbar bevorsteht. Unternehmer sollten sich daher kurzfristig um eine Verlängerung bemühen. Das kann etwa durch ein Vorausdarlehen erfolgen, mit dessen Hilfe das derzeitige Zinsniveau einschließlich eines Aufschlags gesichert werden kann.
Auch zukünftige Betriebsmittelkredite, beispielsweise zur Finanzierung des Warenlagers oder der Betriebsfahrzeuge, sollten in solche Überlegungen einbezogen werden. Je nach Entwicklung der Kreditvergaberichtlinien der Banken sind Betriebe gut beraten, ihre Handlungsspielräume hier ebenfalls zu erweitern. Dazu gehört zum Beispiel eine intensivere Einbindung bisheriger Nebenbankverbindungen als ergänzende Kreditgeber sowie eine Erweiterung der Kreditalternativen durch öffentliche Förderprogramme oder mit Hilfe der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank. Erster Ansprechpartner sollte natürlich die bewährte Hauptbankverbindung sein, die auch als Vermittler zwischen öffentlichen Förderprogrammen und öffentlichen Bürgschaften tätig werden kann.
Wesentliche Bedeutung für eine auch zukünftig zu angemessenen Konditionen erfolgende Kreditvergabe besitzt mehr denn je die entsprechende Kreditwürdigkeit oder Bonität des Betriebes oder des Betriebsinhabers. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kriterien bei der Beurteilung der Bonität verändern werden, um weitere Kreditausfälle möglichst zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Die jeweiligen Ansätze derartiger Veränderungen sollten Unternehmer sorgfältig mit den Ansprechpartnern ihrer Bankinstitute bereden. Dabei geht es nicht nur um die aktuelle Situation, sondern vor allem um mögliche Bonitätsdefizite, die Einfluss auf die Bedingungen zukünftiger Kredite oder – im ungünstigen Fall – auf die Kreditgewährung selbst haben können.
In diesem Zusammenhang kommt immer wieder das betriebliche Rating ins Spiel. Sowohl beim darin enthaltenen Finanzrating, bei dem es vor allem um betriebswirtschaftliche Details des Betriebes geht, als auch beim qualitativen Rating mit dem Schwerpunkt unternehmerischer Fähigkeiten gibt es eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten. Leider zeigt die Realität aber auch hier nach wie vor, dass es immer noch eine Vielzahl von Unternehmen gibt, die ihrem Rating nicht die erforderliche Aufmerksamkeit zukommen lassen.
Im Ergebnis ist es fast schon einerlei, ob dafür der jeweilige Kreditgeber oder der Kunde selbst die Verantwortung trägt. Wichtig ist vielmehr die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Betriebes, die durch kommunikative Zurückhaltung entweder der einen oder der anderen Seite nicht immer gewährleistet ist. Mehr noch: Es ist davon auszugehen, dass die zukünftige Bereitstellung von Krediten wesentlich vom Inhalt und vom Umfang der dazu erforderlichen Gespräche zwischen Bank und Kunde abhängen wird. Hier besteht je nach Bankverbindung auf beiden Seiten durchaus Verbesserungsbedarf.
Check-Liste: So trotzen Sie einer Kreditflaute
- Durch die zunehmende Komplexität und die damit verbundenen, erhöhten Ansprüche der Kreditvergabepolitik der Bankinstitute sollten sich Unternehmer auch bei ihren Zweit- und Drittbanken umfassend über Ratingstandards und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
- Die Angebote öffentlicher Kreditgeber wie die KfW-Mittelstandsbank sollten in diesem Zusammenhang geprüft werden.
- Als sprichwörtlicher Dauerbrenner ist die stetige und konsequente Verbesserung des betrieblichen Ratings ebenfalls von großer Bedeutung. Nicht nur die Höhe der Kreditzinssätze, sondern die gesamte Kreditvergabe an den Unternehmer hängt nach wie vor in erheblichem Maße von der Qualität seines Ratings ab.
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aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt", Autor: Michael Vetter
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