Startseite        Branchenbuch Münster        Karriere        Häufig gestellte Fragen (FAQ)        Impressum        Downloads        Sitemap
111 Jahre Creditreform Münster


  Wir über uns Leistungsspektrum News & Termine Analysen Info-Center Mitgliedschaft
 
Info-Center
Fachartikel & Checklisten
Unternehmensführung
Unternehmensfinanzierung
Kreditmanagement
International Business
Wirtschaftsinformationen
Marketing
Recht und Steuern
Forderungsmanagement
Systeme & Beratung
Online-Rechner
Lexikon Forderungsmanagement
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Wirtschaftsforschung
Creditreform Akademie
Kontakt-Center

Ansprechpartner in Münster
Informationsmaterial anfordern
Beratungstermin vereinbaren
Anfahrt & Routenplanung

Direktruf: +49 (0)2 51 / 53 53-53
Newsletter abonnieren
Creditreform Münster Riegel & Riegel KG
 

Startseite Info-Center Fachartikel & Checklisten Unternehmensführung Gläserne Taschen

Gläserne Taschen

Creditreform Unternehmermagazin

Creditreform Magazin, 07.11.2011

Immer mehr Kontrollmitteilungen liefern den Finanzbehörden im wahrsten Sinne des Wortes wertvolle Informationen. Die hereinströmende Flut an Massendaten soll künftig weitgehend maschinell ausgewertet werden.

In den letzten Jahren konnten die Finanzbehörden ihre Kontrollmöglichkeiten stetig ausbauen. So verfügen sie schon jetzt über eine Vielzahl maschinell auswertbarer Informationen etwa über existente Kontoverbindungen, europäische Zinszahlungen, Krankenkassen- und Altersvorsorgebeiträge, Rentenzahlungen, innergemeinschaftliche Lieferungen oder unternehmerische Aktivitäten im Internet. In Kürze werden ihnen darüber hinaus auch Bilanzen in elektronischer Form zur Verfügung stehen. All diese Informationen über Unternehmen, Arbeitnehmer und Privatleute fließen schon jetzt in die Risikomanagement-Systeme der Finanzbehörden ein. Damit werden jedoch nicht nur prüfungswürdige Betriebe ausgesondert, sondern auch zahlreiche, im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung besonders intensiv zu bearbeitende Fälle.

Diese auf Anforderung der Rechnungshöfe mit Hochdruck vorangetriebene Nutzung moderner Informationstechnologie gestaltet das Besteuerungsverfahren freilich nicht nur gerechter und bürgerfreundlicher. In der nicht enden wollenden Finanzkrise muss die Zielsetzung zwangsläufig auch eine zeitnahe Prüfung derjenigen Unternehmen und Steuerbürger sein, bei denen von einem hohen steuerlichen Risiko sprich zu erwartendem hohen Mehrergebnis - ausgegangen werden kann. Als flankierende Maßnahme sind Außenprüfungen seit 2010 auch bei Steuerpflichtigen mit positiven Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro mit Außenprüfungen zulässig. Zu diesem Zweck wurde eigens eine sechsjährige Aufbewahrungspflicht von Aufzeichnungen und Unterlagen über Einnahmen und Werbungskosten eingeführt. Führen diese sogenannten "Einkunftsmillionäre" in ihrer Steuererklärung beispielsweise nur geringe Kapitaleinkünfte auf und machen keine substantiierten und nachprüfbaren Angaben zur Verwendung der verfügbaren Geldmittel, droht ihnen mit Rückendeckung des Bundesfinanzhofs selbst bei zwischenzeitlichem Wegzug ins Ausland eine Außenprüfung.

Elektronische Kontrollmitteilungen

Zu den ersten elektronisch eingehenden Kontrollmitteilungen zählen die Informationen über europäische Zinszahlungen an deutsche Steuerpflichtige, die das Bundeszentralamt für Steuern seit dem 1. Juli 2005 mitsamt Identität und Wohnsitz des Kapitalanlegers an die zuständige Landesfinanzverwaltung weiterleitet. Ab 2010 werden den Finanzämtern darüber hinaus gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzüglich etwaiger Erstattungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für gesetzliche, private oder betriebliche Rentenzahlungen.

Mit diesen Rentenbezugsmitteilungen soll die flächendeckende Besteuerung mit dem nach der Alterseinkünftereform seit 2005 allein vom Renteneintrittsalter abhängigen Ertragsanteil sichergestellt werden. Um die Auswertung der hereinströmenden Rentenbezugsmitteilungen dürften die Finanzbeamten allerdings nicht zu beneiden sein – immerhin sollen rückwirkend bis zum Veranlagungszeitraum 2005 nahezu 140 Millionen (!) Kontrollmitteilungen über Rentenzahlungen aufgelaufen sein. Aus diesem sprichwörtlichen Heuhaufen müssen sie zeitnah die voraussichtlich wenigen Fälle mit steuerlicher Relevanz herausfiltern. Den Anfang wollen die Finanzbehörden jetzt für das Jahr 2010 machen und steuerlich bislang nicht geführte Rentenbezieher durch ein automatisiertes Anschreiben zur Abgabe der Steuererklärung auffordern. Mit dieser pragmatischen Vorgehensweise bleibt die Möglichkeit zur wirksamen Selbstanzeige erhalten.

Anbetracht der jüngsten Verschärfungen bei der Selbstanzeige sollten betroffene Rentenempfänger diese Chance indes nicht leichtfertig verspielen. Denn eine wirksame Selbstanzeige setzt neuerdings voraus, dass alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig offenbart werden. In der Praxis muss daher sichergestellt werden, dass im Hinblick auf die zweifelsohne kritische Überprüfung der Selbstanzeige durch die Finanzbehörden nicht die kleinste Rentenzahlung der Vorjahre vergessen wurde. Damit nicht genug: Ab einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 50.000 Euro je Tat ist eine Strafbefreiung grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die Straffreiheit jedoch lediglich wegen Überschreitung dieser Betragsgrenze abgelehnt wird, soll eine Strafverfolgung unterbleiben, wenn der Täter innerhalb angemessener Frist nicht nur die hinterzogenen Steuern, sondern zusätzlich noch einen Zuschlag von fünf Prozent zahlt.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Wer nun hofft, mit den vorhandenen Arbeitsvorräten an Kontrollmaterial sei der Informationshunger des Fiskus zumindest für eine Übergangszeit gestillt, muss sich eines Besseren belehren lassen: In der kurz- bis mittelfristigen Planung befinden sich bereits automatisierte Mitteilungen über ausländische Lebensversicherungen, vermögenswirksame Leistungen, unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern und betriebliche Kapitalerträge. Zudem sollen auch Kontrollmitteilungen aufgrund von Betriebsprüfungen künftig elektronisch erzeugt und versandt werden.

Einfließen werden all diese Informationen in die von den Finanzministern als Maßnahme zum Bürokratieabbau beschlossene "Vorausgefüllte Steuererklärung". Hierbei handelt es sich um eine kostenfreie Serviceleistung der Steuerverwaltung zur vereinfachten Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung, die vom Bürger künftig freiwillig genutzt werden kann. So mancher dürfte dabei eine böse Überraschung erleben - wer ahnt schon, welche Informationen in den Datenspeichern der Finanzverwaltung schlummern.

Autor: Bernhard Lindgens



   Seite: drucken  |  weiterempfehlen  |  verlinken Bookmark and Share
 
Verwandte Themen

 Informationspflichten für Dienstleister
Creditreform News

15.05.2012 - SchuldnerKlima-Index Deutschland mit 102,3 Punkten im Frühjahr 2012 auf stabil-positivem Niveau mehr

15.05.2012 - Aktuelle Analyse zur Wirtschaftslage im österreichischen Mittelstand mehr

24.04.2012 - CEG Creditreform Consumer GmbH firmiert um in Creditreform Boniversum GmbH und positioniert sich neu mehr

16.04.2012 - Aktuelle Analyse: Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand, Frühjahr 2012 mehr

23.03.2012 - Creditreform Beiträge zur Wirtschaftsforschung Nr. 15 mehr

Alle bundesweiten Meldungen
 
  Veranstaltungshinweise
 
 23.05., Düsseldorf - Effizientes Debitorenmanagement mehr
 
 23.05., Hamburg - Sichere Geschäfte im Ausland - von der Vertragsgestaltung bis zum Zahlungseingang  mehr
 
 24.05., Düsseldorf - Professionelles Liquiditätsmanagement - Liquidität als wichtigste Steuerungsgröße mehr
 
 19.06., München - Risiko Kundeninsolvenz: Ihre Möglichkeiten als Gläubiger mehr
 
 19.06., Oberhausen - Creditreform energy & risk mehr
 
 
  Kontakt | | Disclaimer | Datenschutz | Downloads | Sitemap    
       
  © 2011 Creditreform Münster Riegel & Riegel KG | Scharnhorststr. 46 | D-48151 Münster
Tel.: +49 (0)2 51 / 53 53-53 | Fax: +49 (0)2 51 / 53 53-129 | E-Mail: info@muenster.creditreform.de