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Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt oder Mini-GmbH/Billig-GmbH

Münster, 13.07.2009

Seit Anfang November 2008 gibt es die Unternehmensrechtsform „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“, die häufig auch als „Billig-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bezeichnet wird. Der Unterschied zur klassischen GmbH ist ein vereinfachtes und billiges Gründungsverfahren und ein notwendiges Stammkapital von nur einem Euro.

Doch billig ist nicht gleich günstig

Eine Analyse des Creditreform-Datenbestandes hat ergeben, dass ein linearer negativer Zusammenhang zwischen der Höhe des Stammkapitals und der Insolvenzanfälligkeit eines Unternehmens besteht. Bei der „Unternehmergesellschaft“, in der ein Euro als Stammkapital ausreicht, hat diese Korrelation deutliche Auswirkungen und führt so zu einer Verschlechterung der Gläubigerposition.

Die Quantität der Gründungen mag zugenommen haben durch diese Rechtsform, die Qualität der Gründungen wohl eher nicht. Durch die fehlende Hürde der Kapitalaufbringung muss die Stabilität und die Ernsthaftigkeit der betriebenen Gründung in Frage gestellt werden. Für viele Gründer ist diese Rechtsform wohl auch einfach nur die letzte Möglichkeit als Unternehmer tätig zu sein, wie unsere Zahlen zeigen:

Billig-GmbHs im Münsterland

Bis zum Stichtag 30.06.2009 wurden deutschlandweit rund 12.500 Unternehmergesellschaften gegründet davon 188 im Münsterland. Bei 43 dieser Unternehmen in unserer Region ist oder war der Geschäftsführer oder der Gesellschafter mit harten Negativmerkmalen belastet, d. h. ein privates Insolvenzverfahren ist anhängig, die Vermögenslosigkeit wurde mittels der eidesstattliche Versicherung erklärt oder es erging ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Hinzu kommen 16 Betriebe mit weichen Negativmerkmalen, d. h. in der Vergangenheit war beim Geschäftsführer oder Gesellschafter ein Inkassoverfahren anhängig oder es existierte eine Vorfirma mit Zahlungsschwierigkeiten. Somit sind nur 129 der gegründeten Unternehmergesellschaften im Münsterland wirklich „sauber“. Das sind gerade mal rund 68 Prozent.

Stadt Münster

Beim Amtsgericht in Münster wurden seit November 2008 insgesamt 51 Unternehmergesellschaften eingetragen. Bei 74,5 Prozent der Betriebe sind die Gesellschafter oder Ge-schäftsführer frei von Negativmerkmalen.

Kreis Borken

Im Kreis Borken wurde 48 Mal eine Unternehmergesellschaft gegründet. Hiervon waren 70,8 Prozent der Betriebe „sauber“.

Kreis Coesfeld

Nur 17 Unternehmergesellschaften wurden im Kreis Coesfeld bis zu unserem Stichtag 30.06.2009 gegründet. Ohne Feststellung von Negativmerkmalen waren hier 76,5 Prozent der Firmen.

Kreis Steinfurt

Mit 59 Eintragungen wurden im Kreis Steinfurt die meisten Unternehmergesellschaften gegründet. Bei 62,7 Prozent der Unternehmen sind die Gesellschafter oder Geschäftsführer frei von Negativmerkmalen.

Kreis Warendorf

Der Kreis Warendorf bildet das Schlusslicht in jeder Hinsicht. Mit nur 13 Unternehmergesellschaftsgründungen sind das die wenigsten im ganzen Münsterland. Zudem sind oder waren bei diesen Firmen fast in jedem zweiten Betrieb die Gesellschafter oder Geschäftsführer mit harten oder weichen Negativmerkmalen belastet.

Unsolide Finanzierungssituation der Unternehmergesellschaften haftungsbeschränkt

Mit einem durchschnittlichen Stammkapital der Unternehmergesellschaften im Münsterland in Höhe von rund 1.000,00 Euro steht die Finanzierung dieser Unternehmensform grundsätzlich auf sehr wackeligen Beinen. Leidtragende sind die Gläubiger, die im Zweifel auf Ihren Forderungen sitzen bleiben und somit vielleicht selbst in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Die Einführung der Rechtsform Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt sollte die deutsche Antwort auf die bürokratiefreie und somit schnell zu gründende Limited-Gesellschaft sein. Der Gedanke der Regierung war gut, jedoch wäre im Sinne des Gläubigerschutzes eine Entbürokratisierung anderer Rechtsformen, die solider finanziert sind, sinnvoller gewesen und zudem mit nachhaltigerem Erfolg für die Wirtschaft.

Münster, 13.07.2009



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